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BMEL Zuschüsse

Informationen für Hersteller

BMEL Zuschüsse

Informationen für Hersteller

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen und Änderungen von Fördergegenständen auf der Positivliste nur noch bis zum 19. Januar 2024 möglich waren. Alle bis zu diesem Datum eingegangenen Anträge werden abschließend bearbeitet.

Anträge auf Aufnahme oder Änderung von Fördergegenständen, welche nach dem 19. Januar 2024 gestellt werden, können nicht mehr beachtet werden. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Datenübermittlung nur erfolgreich stattgefunden hat, wenn Sie nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung im Internet-Browser über die Datenübermittlung und eine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. 

Bei weiteren Fragen und Produktabmeldungen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an positivliste@rentenbank.de.

Alle Fragen und Anmerkungen, die nicht den Prozess zur Aufnahme auf die Positivliste betreffen, richten Sie bitte weiterhin an das Postfach des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bmel-iuz@bmel.bund.de.

Benötigen Sie weitere Informationen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft? Dann sehen Sie sich gerne unsere Übersichtsseite zum Programm an.

 

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