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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Die Bürgschaftsbanken haben in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank "Agrar-Bürgschaften" eingeführt.
Hinweis: Die Agrar-Express-Bürgschaft wurde eingestellt.
Eckpunkte für die Agrarbürgschaft
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, der erneuerbaren Energieproduktion, des landwirtschaftlichen Gartenbaus sowie für die ländliche Entwicklung
Die Bürgschaftsübernahme ist an kein bestimmtes Förderprogramm der Rentenbank gebunden, sondern in allen Fördersparten möglich
Eine nachträgliche Bürgschaftsübernahme für bereits zugesagte Darlehen ist nicht möglich