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Rentenbank führt Förderzuschuss bei Programmkrediten ein

3. April 2017

Die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt am Main führt ab sofort einen Förderzuschuss für einige ihrer Programmkredite ein.

„Als Förderbank arbeiten wir nicht profitorientiert, sondern möchten das niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten an die Endkreditnehmer weitergeben. Hierzu ist unser Förderzuschuss ein einfaches und wirksames Mittel“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Zur Einführung beträgt der Förderzuschuss  1,0 % der Darlehenssumme. Er wird für Darlehen zu Top-Konditionen bei bestimmten Laufzeiten und Zinsbindungen gewährt. Der Betrag wird gemeinsam mit dem Darlehen ausgezahlt. Die Höhe und Ausgestaltung des Förderzuschusses wird in Zukunft an die Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten angepasst und im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank veröffentlicht.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.

Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten wer­den. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kre­ditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.


Service-Nummer Kreditanfragen: 069-2107-700

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rah­men ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Fi­nan­zie­rungen, die wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergeben werden. Auch die Ge­winn­ver­wen­dung unterliegt dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grund­ka­pital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Die Förderbank gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands und refinanziert sich überwiegend an den internationalen Finanzmärkten.