Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

Willkommen im Pressebereich

Rentenbank startet ab sofort neue Runde der Interessenbekundung im „ANK NABO“ – Förderung speziell von moorbodenschonenden Landmaschinen und Geräten

Pressemitteilung |

28. Juli 2025

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das Zuschussprogramm „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ im Rahmen des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (kurz: ANK NABO) um. Die neue Runde der Interessenbekundung startet heute (28. Juli 2025) und läuft bis einschließlich 15. August 2025.

Wiedervernässtes Moor

In der neuen Runde des Interessenbekundungsverfahrens sind nur Maschinen und Geräte der Kategorie A.1 zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden förderfähig. Dazu wurde eine neue Positivliste auf der Homepage der Rentenbank veröffentlicht. Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungs-unternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen.

Alle an einer Zuwendung interessierten Unternehmen und Naturschutzvereinigungen können im Portal der Rentenbank online ihr Interesse bekunden. Eine Registrierung im Portal ist jederzeit möglich. Nach der Interessenbekundung werden die interessierten Unternehmen und Naturschutzvereinigungen zur Antragstellung eingeladen. Je nach Antragsteller ist ein Förderzuschuss von bis zu 65% möglich. Es besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Kosten (nach Abzug des bewilligten Zuschusses) über ein Darlehen der Rentenbank zu finanzieren. Hierzu bietet die Rentenbank ein eigenes Kreditprodukt zu Premiumkonditionen an.

Das BMUKN hat die Rentenbank 2024 mit der Umsetzung der „Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ im Rahmen des ANK beauftragt. „Das Ziel des Programms ist es, durch den Einsatz der geförderten Maschinen und Geräte die Speicherfunktion von Böden für CO2 zu erhalten sowie die Biodiversität zu bewahren und zu erhöhen − beides zentrale Anliegen für uns alle. Als bundesweit agierende Förderbank für die Agrarwirtschaft und Partner der Bundesregierung tragen wir mit unserer effizienten Antragsbearbeitung und Abwicklung maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung des Programms bei“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.


Weitere Informationen zum Zuschussprogramm sind auf der Internetseite der Rentenbank unter www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/ zu finden.


Für Maschinen und Geräte, die nicht im ANK NABO förderfähig sind, bietet die Rentenbank Darlehen ebenfalls zu Premiumkonditionen in ihrem Zukunftsfeld „Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung“ an. Finanziert werden daraus Maschinen und Geräte die zu einer verbesserten Kohlenstoffspeicherung landwirtschaftlich genutzter Böden, sowie zu einer autonomen und Biodiversität schützenden Bewirtschaftung beitragen. Weitere Informationen unter www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfelder-im-fokus/

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungs­kette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Be­sonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hoch­schulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Tech­nologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Pro­grammkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkredit­nehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländli­chen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanz­märkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.