Der „Zinsbonus Klimabilanz“ ergänzt den „Zuschuss Klimabilanz“, mit dem die Rentenbank seit Juli dieses Jahres landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz unterstützt. Beide Förderinstrumente können – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig voneinander genutzt werden. Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank: „Die beiden Bausteine greifen optimal ineinander und schaffen attraktive Anreize für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, sich mit dem Thema Klimabilanz auseinanderzusetzen und die damit verbundenen Vorteile zu nutzen.“
Steinbock weiter: „Eine Klimabilanz bietet aktuell zwei entscheidende wirtschaftliche Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe: Erstens können sie sich angesichts steigender gesetzlicher Berichtspflichten und wachsender Anforderungen von Handel und Verbrauchern optimal am Markt positionieren. Zweitens schafft der neue Zinsbonus einen direkten finanziellen Anreiz. Und nicht zuletzt ist die Klimabilanz ein wichtiger erster Schritt, um Emissionen gezielt und wirtschaftlich sinnvoll zu reduzieren – und so aktiv zum Klimaschutz beizutragen.“
Um den Zinsbonus zu erhalten, muss bei der Beantragung des Darlehens die Klimabilanz bei der Hausbank eingereicht werden. Der Zinssatz des Darlehens wird dann zusätzlich um den „Zinsbonus Klimabilanz“ reduziert. Voraussetzung ist, dass die Klimabilanz gemeinsam mit einem Berater oder in Kooperation mit einem Partner aus der Wertschöpfungskette – zum Beispiel einer Molkerei – erstellt wurde. Auch die Bilanzierung eines Teilbetriebs ist möglich. Die Klimabilanz darf bei Beantragung des Darlehens nicht älter als drei Jahre sein.
„Unser Zuschuss Klimabilanz und der Zinsbonus sind Maßnahmen, die wir direkt aus unseren eigenen Mitteln finanzieren. Weil wir wollen, dass Förderung praxisnah, wirksam und schlank funktioniert“, so Nikola Steinbock abschließend.
Weitere Informationen finden Sie zum Programmstart auf unserer Homepage.
Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Start-up-Förderung bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.
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