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Leben auf dem Land

Leben auf dem Land Ländliche Entwicklung fördern
Lebensqualität schaffen

Mit unserem Förderprogramm "Leben auf dem Land" unterstützen wir Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Wir fördern gezielt die Infrastruktur, den Tourismus sowie die Begleitung von Landwirten und Landwirtinnen in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen.

Förderfähig sind Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen (auch mit kommunalen Gesellschaftern), Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen.

 

Hier können Sie interaktiv überprüfen, ob Ihr Investitionsort im ländlichen Raum liegt.

Was wird gefördert?

Ländliche Infrastruktur

  • Investitionen in den Ausbau und Erhalt von Strom-, Gas- und Wassernetzen
  • Investitionen in den open-access geeigneten Breitbandausbau
    (z.B. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen)
  • Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr
  • Investitionen in den Wegebau
  • Investitionen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots
    (z.B. Freilichtbühnen, Kindergärten und Sporteinrichtungen)
  • Investitionen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete durch regionale Initiativen
    (z.B. Einrichtungen zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, mobile
    Versorgungslösungen)
  • Investitionen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete durch inhabergeführte
    Lebensmitteleinzelhändler (selbstständige Kaufleute, unabhängig von ihrer
    Rechtsform, die „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der
    EU-Kommission sind)

Ländlicher Tourismus

Hier können Investitionen in die Infrastruktur und den ländlichen Tourismus abseits des Massentourismus ermöglicht werden.

Hierzu zählen:

  • Naturparks
  • Kur- und Kneipphäuser
  • Rad-, Wander- oder Reitwege
  • Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (bis max. 25 Betten)
  • Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter

  Ausgeschlossen sind die Systemgastronomie und Franchisevorhaben.

Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung

Hier fördern wir z.B. den Neubau oder die Erneuerung von dorfeigener Infrastruktur.

Dazu zählt z.B.:

  • Neugestaltung von Fassaden
  • Bauarbeiten an Gebäuden, um diese wieder dem historischen Ortsbild anzugleichen
  • Neubau von Gebäuden, um bauliche Lücken im Ortsbild zu schließen
  • Ortsbild prägende Maßnahmen wie die Anlegung von Parkanlagen und Plätzen
  • Erneuerung der Straßenlaternen

Investitionen in Kulturgüter

Wir möchten den Erhalt der ländlichen Kulturgüter sichern. Kulturgüter definieren sich als „etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird. Ein Kulturgut ist also ein materielles oder immaterielles Gut mit regional prägendem Charakter.

Hierzu zählen z.B.:

  • Fachwerkhäuser die unter Denkmalschutz stehen
  • Historische Brücken
  • Denkmäler oder ähnliches die der ländlichen Region einen prägenden Eindruck verleihen

Erwerb und Erhaltung von agrarwirtschaftlicher Bausubstanz

Antragsberechtigt sind Unternehmen und alle sonstigen Antragsteller/innen inklusive natürlicher Personen. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin müssen keinen direkten Agrarbezug haben. Die Förderfähigkeit leitet sich über das Investitionsobjekt ab. 

In diesem Programm kann z.B. Folgendes finanziert werden:

  • Renovierung oder Erweiterung von agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden
  • Erwerb eines Resthofes

Außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen

Diese Investitionen sind auch dann förderfähig, wenn der Investitionsort nicht im ländlichen Raum liegt. Antragsberechtigt sind Landwirte und Landwirtinnen sowie mitarbeitende Familienangehörige. Die Förderzwecke in dieser Rubrik sind sehr vielfältig.

So wären beispielsweise folgende Vorhaben förderfähig:

  • Das Betreiben eines Hundefrisörsalons
  • Das Betreiben einer Kanalreinigungsfirma

Wohnungsbau von Landwirten

Wohnungsbau von Landwirten und Landwirtinnen zur Eigennutzung (Investitionsort außerhalb des ländlichen Raums möglich).

Beispielsweise:

  • Förderung von Wohngebäuden für Landwirt/innen (auch außerhalb des ländlichen Raums)
  • Antragsberechtigt sind auch Betriebe und natürliche Personen aus der Forst- und Fischwirtschaft

Ausgeschlossen ist die Vermietung zur reinen Kapitalanlage.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind die ärztliche Nahversorgung, Pflegeeinrichtungen, Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ebenfalls können keine Umschuldungen oder laufende Kosten gefördert werden. 

Ihre Vorteile

Lange Laufzeiten &günstige Konditionen

Wir bieten Ihnen zinsgünstige Darlehen mit einer Laufzeit zwischen drei und 50 Jahren an.

Bis zu 20 JahreZinsbindung

Seit dem 1. April 2022 können alle unsere Ratentilgungsdarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 15 und 20 Jahren abgeschlossen werden.

Antragstellungüber die Hausbank

Die Antragstellung und die Kreditvergabe erfolgen über eine Bank Ihrer Wahl. So können Sie mit Ihrem Kundenberater die Einzelheiten Ihres Kredits klären.

FörderbereichLändlicher Raum

Mit unserer langjährigen Erfahrung finden wir den passenden Förderkredit für Ihr Vorhaben.

Finden Sie hier raus, ob der Standort Ihres Vorhabens innerhalb des Förderbereichs des ländlichen Raum liegt:

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