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Wichtige Informationen zur Einreichung von Übertragungsanträgen

Vom 01.08.2025 bis zum 15.09.2025 besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums mit Übertragung der bewilligten Mittel auf den 31.10.2026 zu beantragten.

Die dafür ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind zwischen dem 1. August und 15. September 2025 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Das benötigte Formular finden Sie hier und unter „Dokumente und Formulare“. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist. Die Bestätigung muss auf den Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin ausgestellt und der bewilligte Fördergegenstand sowie der tatsächliche individuelle Liefertermin (Monat, Jahr) des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin daraus ersichtlich sein.

Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurde.

Sollte der Fördergegenstand erst gegen Ende des Bewilligungszeitraumes ausgeliefert werden oder noch gar kein Liefertermin feststehen, ist es ratsam, vorsorglich eine Übertragung zu beantragen.

Nach der Auslieferung der bewilligten Maschine stellen Sie bitte schnellstmöglich Ihren Auszahlungsantrag. Eine Auszahlung im Jahr 2025 ist auch möglich, wenn die Mittel zuvor auf das Jahr 2026 übertragen wurden. Kunden müssen in diesen Fällen nicht bis zum Jahr 2026 mit der Beantragung ihrer Auszahlung warten.

Neues Interessenbekundungsverfahren für Kategorie A.1 - Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden - startet am 28. Juli 2025

Am 12. Juni 2025 endete erfolgreich die fünfte Einladungsrunde im ANK NABO. Gleichzeitig wurde das Interessenbekundungsverfahren aus dem Jahr 2024 abgeschlossen. Daher wird es im Rahmen dieses Verfahrens keine weiteren Einladungsrunden geben. Wir danken allen Interessierten herzlich für ihre Teilnahme.

Am 28. Juli 2025 beginnt ein neues Interessenbekundungsverfahren, das sich dieses Mal ausschließlich auf die Kategorie A.1 - Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden konzentrieren wird. Landwirtschaftliche Unternehmen sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen haben vom 28. Juli 2025 bis 15. August 2025 die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für eine Förderung. Antragsberechtigt sind Bewirtschaftende von mindestens fünf Hektar nasser oder wiedervernässter Moorfläche. Eine aktualisierte Version der Positivliste werden wir zeitnah veröffentlichen.

28.04.2025 - Erneute Einladungsrunde aus dem Interessenbekundungsverfahren 2024 versandt

Per heute konnten wir wieder Einladungen zur Antragstellung versenden. Die Einladungen werden sowohl per Post, als auch per E-Mail versandt bzw. angekündigt. 

4.02.2025 - Informationen zum aktuellen Stand im ANK-NABO

Seitdem am 19. August 2024 das Interessenbekundungsverfahren des ANK-NABO abgeschlossen wurde, haben wir bereits eine Vielzahl von Einladungen zur Antragstellung zusenden können.

Das BMUV hat nun weitere Haushaltsmittel für das Jahr 2025 zur Verfügung gestellt. Daher werden wir in Kürze beginnen, weitere Einladungen gemäß Reihungsverfahren zu versenden.

Update: Die Einladungen zur Antragstellung wurden an die betreffenden Unternehmen am 17.02.2025 versendet.

20.08.2024 - Ende des Interessenbekundungsverfahrens

Fristgemäß wurde am 19. August 2024 das Interessenbekundungsverfahren beendet. Wir werden in Kürze das Reihungsverfahren durchführen und im Anschluss die ersten Einladungen zur Antragstellung versenden.

22.07.2024 - Start der Interessenbekundung für eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften

In der Zeit vom 22. Juli 2024 bis 19. August 2024 findet das Interessenbekundungsverfahren für eine Zuschussförderung statt. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für eine Förderung. Im Anschluss an die Interessensbekundung findet ein Reihungsverfahren statt. Nach Beendigung des Reihungsverfahrens werden Einladungen zur Antragstellung versandt.

22.07.2024 - Veröffentlichung der Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

Mit Datum zum 22. Juli 2024 ist die oben genannte Richtlinie veröffentlich worden.

Presseinformationen zum ANK NABO